Ebenso wichtig ist auch, dass die zwischenmenschliche Beziehung zwischen der zu betreuenden Person und der Pflegekraft stimmt, da beide sehr viel Zeit miteinander verbringen.
Wir achten somit auf die fachliche Eignung, auf die pflegerische Erfahrung und auf die persönliche Beziehungsebene.
Damit wollen wir sicherstellen, dass Sie die beste Betreuung erhalten.
Unsere Leistung erhalten Sie zu einem Tagessatz von 96,-€
(ca. 2900,-€/Monat)
Die Betreuungskrafte die wir vermitteln,
Die Reisekosten sind bereits im Preis enthalten und es gibt keine weiteren Gebühren oder Provisionen.
Auch Vermittlungs-, Betreuungs- oder Abschlusskosten gibt es bei uns nicht.
Der Preis versteht sich somit als Komplett-Preis.
Bei Betreuung einer 2. Person ohne/mit Pflegegrad (z.B. Ehepartner) beträgt der Aufschlag 10% / 20%.
Wir vermitteln immer erst nach einem persönlichem Gespräch bei Ihnen vor Ort. Anschließend bekommen Sie ausgesuchte Vorschläge von uns, die Ihrem individuellen Pflegebedarf entsprechen. Auf dieser Grundlage entscheiden wir dann gemeinsam, welche Betreuungskraft anreisen soll.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat.
Eine Betreuungskraft für eine zu pflegende Person | 2.900,- € | |
Zum Bspl. - Pflegegeld bei Pflegegrad 4 |
- 728,- € |
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Ihre monatliche Zuzahlung | 2.172,- € | |
Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten sind:
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- die Verhinderungspflege p.P. (max. 2.418,- €/Jahr)* ca. |
- 200,-€ | |
- Ihr evtl. Steuervorteil (max. 4.000,- €/Jahr)** ca.
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- 333,-€ |
Eine Betreuungskraft für 2 zu pflegende Personen (Ehepaar) | 3.480,- € | |
Pflegegeld 1. Person z.B. Pflegegrad 4
Pflegegeld 2. Person z.B. Pflegegrad 3 |
- 728,- €
- 545,- € |
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___________________________________________________________ | ________ | |
Ihre monatliche Zuzahlung für 2 Personen | 2.207,- € | |
(also pro Person ca.1.104,-€) | ||
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Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten sind:
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- Verhinderungspflege bei 2 Pers. (max. 4.836,- €/Jahr)* ca. |
- 400,-€ | |
- Ihr Steuervorteil bei 2 Pers. (max. 8.000,- €/Jahr)** ca. |
- 666,-€ |
*) Die Verhinderungspflege beträgt je Kalenderjahr bis zu 1.612,-€.
Wenn Sie die Restmittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen, können Sie zusätzlich bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Kostenerstattung von Leistungen der Verhinderungspflege (1.612 Euro im Jahr) verwenden. Das ergibt zusammen 2.418 Euro. In wie weit Sie die Zuwendungen in Anspruch nehmen können, besprechen wir in unserem persönlichen Gespräch vor Ort und ggf. mit Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie dabei.
**) Wir dürfen hier keine steuerliche Beratung vornehmen. Bitte sprechen Sie, hinsichtlich der dargestellten Steuervorteile mit Ihrem Steuerberater. Die Steuervorteile können je nach Auftraggeber sehr unterschiedlich ausfallen.
Hinweis:
Steuervorteile können nur in Anspruch genommen werden, wenn die zu pflegende Person Steuern bezahlt.