Unsere Leistungen erhalten Sie ab einem Tagessatz von 99,-€
Betreuungskrafte die wir vermitteln:
Die Reisekosten bis zu Ihrer Haustür sind bereits im Preis enthalten und es gibt keine weiteren Gebühren oder Provisionen.
Vermittlungskosten, Abschlusskosten oder sonstige Zusatzkosten gibt es bei uns nicht.
Die unten angegebenen Preise verstehen sich somit als Komplett-Preis.
Für 1 Person (mit Pflegegrad) in einem Haushalt - 99,-€/Tag
Für 2 Personen, (beide ohne Pflegegrad) - 104,-€/Tag
Für 2 Personen, (davon 1 Person mit Pflegegrad) - 114,-€/Tag
Für 2 Personen, (davon beide Personen mit Pflegegrad) - 124,-€/Tag
Wir vermitteln grundsätzlich erst nach einem persönlichem Gespräch bei Ihnen vor Ort. Anschließend bekommen Sie ausgesuchte Vorschläge von uns, die Ihrem individuellen Pflegebedarf entsprechen. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, welche Betreuungskraft anreisen soll. Ein Telefonat von Ihnen mit vorgeschlagenen potentiellen Kandidaten ist von uns ausdrücklich erwünscht.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat.
Eine Betreuungskraft für eine zu pflegende Person | 2.990,- € | |
Zum Bspl. - Pflegegeld bei Pflegegrad 4 |
- 728,- € |
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Ihre monatliche Zuzahlung | 2.262,- € | |
Weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Kosten sind:
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- die Verhinderungspflege p.P. (max. 2.418,- €/Jahr)* ca. |
- 200,-€ | |
- Ihr evtl. Steuervorteil (max. 4.000,- €/Jahr)** ca.
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- 333,-€ |
Im Idealfall beträgt Ihre private Zuzahlung nur 1.729,- €
*) Die Verhinderungspflege beträgt je Kalenderjahr bis zu 1.612,-€.
Wenn Sie die Restmittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen, können Sie zusätzlich bis zu 806,- € aus der Kurzzeitpflege für die Kostenerstattung von Leistungen der Verhinderungspflege verwenden. Das ergibt zusammen 2.418 €.
In wie weit Sie die Zuwendungen in Anspruch nehmen können, besprechen wir in unserem persönlichen Gespräch vor Ort und ggf. mit Ihrer Pflegekasse. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
**) Steuerliche Entlastung. Wir dürfen hier keine steuerliche Beratung vornehmen. Bitte sprechen Sie, hinsichtlich der dargestellten Steuervorteile mit Ihrem Steuerberater. Die Steuervorteile betragen bis zu 4.000,- €, können aber je nach Auftraggeber unterschiedlich ausfallen.
Hinweis:
Steuervorteile können nur in Anspruch genommen werden, wenn die zu pflegende Person Steuern bezahlt.