Pflegeagentur Petras – Wichtige Fragen zur 24h Pflege & Betreuung

Sobald der Schritt, sich eine 24 Stunden Betreuungskraft ins Haus zu holen gefallen ist, tauchen vielerlei Fragen auf. Auch müssen vorher einige Vorbereitungen getroffen werden, damit die Betreuungskraft bei der pflegebedürftigen Person einziehen kann und sich wohlfühlt.

Voraussetzungen für den Einsatz einer 24 Stunden Pflegerin bzw. eine 24 Stunden Pflegers:

• Ein eigenes Zimmer mit einem Bett, Tisch, Stuhl und Schrank sowie einem Internetzugang
• Zugang zur gemeinsamen Nutzung des Badezimmers oder ein eigenes Badezimmer
• Zur besseren Übersicht der getätigten Einkäufe empfiehlt sich die Führung eines Haushaltsbuches
• Freie Kost und Logis für die Betreuungskraft

Welche Leistungen dürfen sie von der Betreuungskraft erwarten?

• Grundpflegerische Tätigkeiten: - Hilfe und Unterstützung beim :

> Waschen,
> Duschen und/oder Baden,
> Zähne Putzen,
> Kämmen,
> Rasieren,
> Eincremen,
> Inkontinenzversorgung,
> Hilfe beim Toilettengang.

• Grundpflegerische Tätigkeiten: - Hilfe und Unterstützung beim :

> Waschen,
> Duschen und/oder Baden,
> Zähne Putzen,
> Kämmen,
> Rasieren,
> Eincremen,
> Inkontinenzversorgung,
> Hilfe beim Toilettengang.

• Im Bereich Mobilität: - Hilfe beim:

> Aufstehen und Zu-Bett-Gehen,
> An- und Auskleiden,
> Hilfestellung beim Stehen und Gehen, Treppensteigen,
> Mobilisierung nach Anleitung durch den Therapeuten.

• Im Bereich Ernährung:

> Zubereitung der Mahlzeit nach Wunsch oder Erfordernis.
> Hilfestellung bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme.
> Mundgerechte Zubereitung.

• Hauswirtschaftliche Versorgung:

> Aufräumen und Reinigung der Wohnung,
> Trennung und Entsorgung des Abfalls,
> Staub saugen und wischen,
> Geschirr spülen,
> Betten machen, lüften,
> Reinigung der einzelnen Räume,
> Wäsche waschen und bügeln.

• Einkaufen:

> Besorgungen in der näheren Umgebung (Apotheke, Post, Reinigung,…)
> Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes (wenn gewünscht)
> Einkaufen von notwendigen Lebensmitteln, Drogerie- und Hygieneartikel …

• Pflege der Kleidung / Wäsche:

> Vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes,
> Waschen und aufhängen der Wäsche,
> Bügeln und verstauen,
> Wechseln der Wäsche.

• Im Bereich Gesellschaft:

> Begleitung zum Amt, zum Arzt, zum Friseur, usw.
> Unterhaltung,
> Gesellschaftsspiele,
> gemeinsam Fernsehen,
> gemeinsame gesellige Abende,
> gemeinsame Spaziergänge und Ausflüge,
> Begleitung zu Verwandten, Freunden und Nachbarn,
> Rufbereitschaft während der Nacht.

• Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Pflegegeld

Das Pflegegeld, das ein Pflegebedürftiger erhält, hängt von seiner Einstufung in einen Pflegegrad ab. Diese Einstufung erfolgt bei den gesetzlichen Krankenkassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Regierungskoalition hat bei einer Reform der Pflegeversicherung auch eine Erhöhung des Pflegegeldes ab dem 01.01.2024 beschlossen.

Die Höhe des Pflegegeldes gültig bis zum 31.12.2023               Ab dem 01.01.2024

Pflegegrad 2   316,- EUR                                                                                 322,- EUR
Pflegegrad 3   545,- EUR                                                                                 572,- EUR
Pflegegrad 4   728,- EUR                                                                                 764,- EUR                                                                      
Pflegegrad 5   901,- EUR                                                                                 946,- EUR

Pflegehilfsmittel

Die Höhe der Leistungen für Pflegehilfsmittel betragen maximal 40,-€ pro Monat. Grundsätzlich werden unter dem Begriff Pflegehilfsmittel, Geräte und Sachmittel verstanden, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Diese Sachmittel erleichtern der Betreuungskraft und dem Pflegebedürftigen eine weitgehende selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Diese sind bei der Krankenkasse zu beantragen.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege beträgt je Kalenderjahr bis zu 1.612,-€. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege, wenn sie seit mindestens 6 Monaten von einem Angehörigen gepflegt wird.

Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Kurzzeitpflege. Das ist eine vollstationäre Pflege für maximal vier Wochen im Jahr, die man nutzen kann, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Aber nicht immer nehmen Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Kurzzeitpflege in einem Jahr vollständig in Anspruch. Nutzen Sie doch einfach die Restmittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege! Auf diese Weise können Sie als pflegender Angehörige Ihre Auszeiten besser finanzieren, weil Sie zusätzlich bis zu 806 Euro aus der Kurzzeitpflege für die Kostenerstattung von Leistungen der
Verhinderungspflege (1.612 Euro im Jahr) verwenden können. Das ergibt zusammen 2.418 Euro.

Steuern

Alle Kosten, die Sie nicht von der Pflegekasse oder anderen Versicherungsträgern erstattet bekommen, sollten Sie unbedingt bei der Jahressteuer als Außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Muss eine Betreuungskraft beim Finanzamt oder den Behörden angemeldet werden? Weder noch. Die Betreuungskräfte haben einen festen Arbeitsvertrag und entrichten ihre Steuern und Abgaben im Entsendeland. Als Grundlage dient das Europäische Dienstleistungsentsendegesetz. Als Nachweis für die Rechtskonformität dient die sog. A1 Bescheinigung.

• Ist die Pflegekraft krankenversichert?

Ja, alle Pflege- und Betreuungskräfte sind krankenversichert.

 

 

• Nach welcher Zeit erfolgt ein Wechsel der Betreuungskraft?

Der Turnus beträgt in der Regel 60 Tage. Danach übernimmt eine Wechselkraft die Betreuung für 30 Tage. Nach dieser Zeit kommt die Stammkraft wieder zu ihnen zurück.

 

 

• Was mache ich bei Unzufriedenheit?

Was mache ich, wenn die „Chemie“ nicht stimmt? In der Regel dauert es bis zu 14 Tage, bis man sich aneinander gewöhnt hat. Sollte es widererwarten einmal nicht so sein, finden wir eine Ersatzkraft für sie. Selbstverständlich erfolgt kostenlos für sie.

 

 

• Was passiert, wenn die Pflegekraft krank wird?

Wenn meine Betreuungskraft krank wird und/oder länger ausfällt, stellen wir kurzfristig sicher, dass eine andere Kraft die Stelle besetzt.

 

• Was passiert im Todesfall?

In diesem Fall endet der Vertrag nach 7 Tagen.